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Im Laufe der Zeit entwickelte sich zwischen Hund und Mensch die Freundschaft weiter: heute ist der Hund der beste Freund des Menschen geworden! Und bei vielen ist er ein ganz „normales“ Familienmitglied! Und allein der Gedanke, irgendwann dieses geliebte Haustier wieder verlieren zu müssen, bringt viele fast zur Verzweiflung! Aber diese Frage muss sich jeder Hundebesitzer einmal stellen: was passiert mit dem geliebten Tier nach dessen Tod!? Wird er einfach nur dem Tierarzt – und damit der Tierkörperverwertung – übergeben!? In diesem Fall würde das verstorbene Haustier verbrannt werden, bis keinerlei Rückstände mehr übrig bleiben. Es ist allerdings nicht erlaubt, diese Verbrennung selbst vorzunehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die sterblichen Überreste auf einem Tierfriedhof zu begraben – dort hätte der Vierbeiner eine eigene Grabstelle.

Wer einen eigenen Garten besitzt, der kann sich als Halter freuen. Der nämlich darf sein Tier – bei Zustimmung der Ämter – hier zur letzten Ruhe betten. Dafür wird eigentlich nur ein formloser Antrag auf eine Hausbestattung gestellt – beim zuständigen Veterinäramt! Wichtig: das Haustier darf nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben sein (dieses Gesetz wurde vor allem zur Eindämmung von BSE/Seuchenvermeidung erlassen). Dafür darf der Garten allerdings in keinem Wasserschutzgebiet liegen. Weiterhin sollte es in leicht verrottendes Material gewickelt und in etwa einen halben Meter tief in die Erde eingebracht werden. Viele möchten ihren Hund auch in einem Wald oder in der Natur begraben und sind sich über die möglichen Folgen oftmals gar nicht bewusst. Denn diese Art von Tier-Bestattung ist bei uns nicht erlaubt und dementsprechend sogar strafbar. Der Tierfriedhof bietet eine angemessene Ruhestätte für den Vierbeiner an. Zu dem hat sein Besitzer/seine Besitzerin einen Anlaufpunkt, an dem er/sie den Tod seines/ihres Freundes verarbeiten kann. Zu dem gibt es immer mehr Tierhalter, die es nicht übers Herz bringen, den Hund einfach in die Tierverwertung zu geben! Viele haben den Wunsch, dass Heimtier in einem Krematorium einäschern zu lassen und dessen Asche danach in eine Urne zu füllen, um diese mit nach Hause nehmen zu können.


Dies ist auf einem Tierfriedhof auch möglich – mit einer Feuerbestattung. Und danach hat der Hundefreund die Möglichkeit, die Asche in einer Urne mitnehmen zu können – oder diese auf einer so genannten Asche-Wiese zu verstreuen. Eine Umfrage bei Tierfreunden hat ergeben, dass jeder Zweite seinen Hund auf einen Tierfriedhof begraben wollen würde. Am besten mit einem Holzkreuz oder sogar mit einem (kleinen) Grabstein auf dem sein Name stehen sollte. Dieses ist auf einem Tierfriedhof natürlich kein Problem. Dabei stehen Einzel- oder Gemeinschaftsgräber zur Verfügung. Und wer möchte, der kann seinen Liebling auch anonym bestatten. Dafür gibt es eigentlich auf jedem Tierfriedhof einen Platz, an dem Herrchen und Frauchen auch trauern und sich verabschieden können. Tipp: die Frage der Kosten sollte jedes Mal vor der Bestattung geklärt werden – vor allem auch, welche Folgekosten für den Besitzer/die Besitzerin anfallen. Übrigens: die Tierbestattung selbst hat eine lange Tradition. Denn auch im alten Ägypten wurden Hunde begraben und deren Grab war zu dem auch noch für heilig. Wichtig: viele Tierfreunde sind noch gar nicht so sehr darüber informiert, was eigentlich nach dem Tode mit ihrem Haustier passieren soll!? Dementsprechend überrascht reagieren sie in dem Moment des Todes und treffen Entscheidungen, die sie im Nachhinein bereuen. Und deshalb sollte sich jeder mit dieser – zugegeben etwas unangenehmen – Frage schon im Vorfeld unbedingt beschäftigen.