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Gewiss sind Ihnen veterinärpolizeilichen Hinweisschilder auf einen „Tollwutsperrbezirk“ an vielen Ortseinfahrten bekannt. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Tollwut nach wie vor einer der gefährlichsten Virusinfektionen für Mensch und Tier ist. Tollwut ist nicht heilbar. Empfänglich für die Krankheit sind alle warmblütigen Tiere. Die Hauptinfektionsquelle sind wild lebende Fleischfresser , in erster Linie Füchse. In letzter Zeit wurde das Virus aber auch verschiedentlich bei Fledermäusen nachgewiesen. Tollwutviren werden von infizierten Tieren mit dem Speichel ausgeschieden. Bissverletzungen durch tollwutinfizierte Tiere sind deshalb besonders gefährlich, weil das Virus über Wunden in den Körper gelangt, aber auch Hautverletzungen wie Schürfwunden sind mögliche Eintrittspforten. Deshalb sollten Sie auch unbedingt vermeiden, besonders zutrauliche Wildtiere oder zum Beispiel einen überfahrenen Fuchs mit der bloßen Hand zu berühren.

Tollwut kann tödlich enden!

Das Auftreten der Erkrankungserscheinungen nach der Infektion kann sich über 14 – 30 Tage, selten auch länger hinziehen.

Der Erreger wandert von der Eintrittspforte entlang der Nervenbahnen über das Rückenmark zum Gehirn. Von dort gelangen die Erreger in die Speicheldrüsen. Die Übertragung der Tollwuterreger ist bereits vor deutlichen Krankheitsanzeichen möglich.

In typischen Fällen verläuft die Tollwut in drei Phasen. Das erste Anzeichen ist oft eine Verhaltensveränderung ( scheue Tiere werden z.B. zutraulich ).

Im weiteren Verlauf kann es zu Erregungszuständen und Aggressivität ( Exzitationsstadium ) und schließlich kurz vor dem Tod zu Lähmung ( Paralysestadium ) kommen. Häufig können die Tiere aufgrund der Lähmung nicht mehr schlucken, die Tiere speicheln und können nicht trinken.

Da die Krankheitserscheinungen bei Tollwut sehr vielfältig sein können, muss dringend empfohlen werden, falls Sie selbst oder Ihr Hund Kontakt mit einem tollwutkranken oder verdächtigen Tier hatten, unverzüglich einen Arzt oder Tierarzt aufsuchen. Geimpfte Hunde sind im diesem Fall rechtlich besser gestellt als eingeimpfte, für die eine sofortige Tötung angeordnet werden kann.

Für Auslandsreisen ist zu beachten, dass die einzelnen Länder so genannte Einreisebestimmungen erlassen haben. In der Mehrzahl der Fälle wird die Einreise mit einem Hund nur dann erlaubt, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Diese muss laut geltender Tollwutverordnung mindestens 21 Tage und längstens um den Zeitraum zurückliegen, den der Impfstoff-Hersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Nähere Auskünfte erteilen Tierärzte, das Deutsche Grüne Kreuz, Veterinärämter und Automobilclubs.